Das Jahr 2024 bringt einige bedeutende Änderungen in der Steuergesetzgebung mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. In einer Reihe von Artikeln werden wir uns all diese Änderungen der Reihe nach ansehen, insbesondere ihre Auswirkungen im Jahr 2025. Heute konzentrieren wir uns speziell auf die Auswirkungen der Änderungen auf die persönliche Einkommensteuer.
Ein kurzer Überblick über die Entwicklung der Einkommenssteuer
In den letzten zehn Jahren hat es in der Tschechischen Republik mehrere Änderungen der Einkommensteuersätze gegeben. Ein Überblick über die Entwicklung:
- 2014-2020: Der Grundsteuersatz betrug 15% für alle Steuerzahler. Für Gutverdiener wurde eine sogenannte Solidaritätssteuer von 7% eingeführt, die auf den Teil des Einkommens erhoben wurde, der das 48-fache des Durchschnittslohns übersteigt.
- 2021: Der Superbruttolohn und die Solidaritätssteuer wurden abgeschafft. Es werden zwei Steuersätze eingeführt:
- 15% für den Teil der Bemessungsgrundlage bis zum 48-fachen des Durchschnittslohns.
- 23% für den Teil der Bemessungsgrundlage, der über dieser Schwelle liegt.
- 2022-2023: Die Steuersätze bleiben die gleichen wie 2021, d.h. 15% und 23%, wobei die Schwelle für die Anwendung des höheren Satzes auf dem 48-fachen des Durchschnittslohns basiert.
Änderungen im Jahr 2024 – Basissatz bleibt, Bedingungen für progressiven Satz geändert
Der Basis-Einkommensteuersatz bleibt 2025 unverändert bei 15%. Die Schwelle für die Anwendung des 23%igen Satzes wurde auf das 36-fache des Durchschnittslohns gesenkt. Das bedeutet, dass der höhere Satz auf einen geringeren Anteil der Steuerbemessungsgrundlage angewendet wird als in den Vorjahren.
Für die Einkünfte des Jahres 2024 gilt also Folgendes: Der Satz von 15% gilt für Einkünfte bis zu 1 582 812 CZK und der gesamte darüber liegende Teil wird mit dem Satz von 23% besteuert.
Es ist zu beachten, dass diese Änderung nur die Gruppen mit hohem Einkommen betrifft. Die jährliche Bemessungsgrundlage von 1 582 812 CZK bedeutet ein monatliches Einkommen von 131 900 CZK, das um die abzugsfähigen Kosten bereinigt ist (entweder in Form von Pauschalbeträgen oder tatsächlichen Kosten für Selbstständige; und steuerfreie Einkünfte oder Steuererstattungen für alle Personen).
Wie sich die für Sie zu zahlende Steuer im Jahr 2025 ändern wird
Lassen Sie uns einige Beispiele mit Berechnungen anführen, um die Auswirkungen zu veranschaulichen:
Bemessungsgrundlage bis einschließlich 1 582 812 CZK (Berechnung für 1 582 812 CZK):
- Sie wird mit einem Satz von 15% besteuert.
- Steuerpflicht: 237 421,8 CZK (15% von 1 582 812 CZK)
- Fazit: Keine Auswirkung des progressiven Steuersatzes
Bemessungsgrundlage leicht über dem Schwellenwert von 1 582 812 CZK (z.B. 1 700 000 CZK pro Jahr):
- Ein Teil bis zu 1 582 812 CZK wird mit 15% besteuert, der Rest mit 23%
- Steuerpflicht: 237 421,8 CZK (15% von 1 582 812 CZK) + 26 953,24 CZK (23% von 117 188 CZK) = 264 375 CZK
- Vor der Senkung der progressiven Steuergrenze: 255 000 CZK
Höheres Einkommen (Bemessungsgrundlage z.B. 2.000.000 CZK pro Jahr):
- Steuerpflicht: 237 421,8 CZK + 95 953,24 CZK = 333 375 CZK
- Vor der Senkung der progressiven Steuergrenze: 305 158 CZK
Bemessungsgrundlage 3 000 000 CZK pro Jahr:
- Steuerpflicht: 237 421,8 CZK + 325 953,24 CZK = 563 375 CZK
- Vor Senkung der progressiven Steuergrenze: 535 158 CZK
Ist es an der Zeit, einen Steuerberater aufzusuchen?
Wenn Sie über die Erhöhung Ihrer Steuerschuld aufgrund dieser Änderungen besorgt sind, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder Buchhalter mit Steuerkenntnissen. Er wird mit Ihnen die Anlagemöglichkeiten besprechen, mit denen Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern können. Oder er wird mit Ihnen überprüfen, ob Sie alle möglichen Freibeträge und Abzüge geltend gemacht und alles im Rahmen der Gesetze getan haben, um Ihre Steuerrechnung so niedrig wie möglich zu halten.
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