Bei einer Unternehmensübertragung -sei es zwischen verbundenen Personen, innerhalb einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen einer Umstrukturierung – muss der Unternehmenswert so ermittelt werden, dass er sowohl aus buchhalterischer als auch aus steuerlicher Sicht vertretbar ist. In der Praxis wird oft auf eine aufwendige Gutachtenbewertung verzichtet. Bei kleineren Unternehmen, die über begrenzte Vermögenswerte verfügen oder keinen Betriebsgewinn ausweisen, ist ein deutlich einfacherer Ansatz möglich.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie eine solche Bewertung praktisch, schnell und im Einklang mit den Anforderungen der Finanzverwaltung durchführen können.
Warum sollte man überhaupt ein Dokument mit dem Titel „Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Übertragung“ erstellen?
Bei Transaktionen zwischen verbundenen Personen prüft die Finanzverwaltung regelmäßig, ob der Preis den üblichen Marktbedingungen entspricht. In der Praxis handelt es sich um einen einfachen Test:
✔ Ist der Übertragungspreis wirtschaftlich sinnvoll?
✔ Können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihn begründen?
✔ Gibt es glaubwürdige Belege für den Preis?
Das interne Dokument „Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Übertragung“ dient als Nachweis dafür, dass beide Seiten ihre Entscheidung rational und unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens getroffen haben.
So geht’s: Ein 4-Schritte-Prozess, den wir für unsere Kunden anwenden
1) Beschreiben Sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
Eine kurze Beschreibung reicht in der Regel aus:
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- Tätigkeitsbereich des Unternehmens,
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- ob das Unternehmen aktiv ist oder nicht,
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- ob es langfristig Verluste macht oder keine Erträge erzielt,
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- ob es über nennenswerte Vermögenswerte verfügt oder nicht.
Diese Beschreibung hilft zu erklären, warum der Wert niedrig oder gleich Null is–was bei kleinen Unternehmen sehr häufig vorkommt.
2) Erfassen Sie die Vermögenswerte des Unternehmens
Zu den Vermögenswerten gehören typischerweise:
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- Bargeld,
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- Forderungen,
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- eventuelle weitere Vermögenswerte (Kleingeräte, Software, Ausstattung).
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- Auf dem Markt gilt allgemein: Wenn ein Unternehmen weder einen Betriebswert noch Vermögenswerte besitzt, ist sein Marktwert minimal.
3) Addieren Sie die Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten können sein:
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- Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten,
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- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
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- Darlehen,
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- konzerninterne Verbindlichkeiten.
Im Fall der Kundin Doris entstand beispielsweise eine Verbindlichkeit aufgrund gemeinsam getragener Kosten zwischen Plan A und Vigilante – eine Übersicht in Excel und eine E-Mail-Vereinbarung reichen als aussagekräftige Dokumentation aus.
4) Berechnen Sie den Nettovermögenswert (Net Asset Value)
Die Methode ist einfach:
Unternehmenswert = Aktiva -Passiva
Sind die Verbindlichkeiten höher als die Aktiva, ist der Wert negativ.
Sind sie in etwa gleich, liegt der Wert nahe Null.
Für viele kleinere Unternehmen ist genau diese Methode am logischsten – das Unternehmen hat keinen Goodwill, erwirtschaftet keinen Gewinn und sein Wert ergibt sich rein aus dem Verhältnis von Vermögen und Schulden.
Praxisbeispiel: Wie könnte das Dokument aussehen?
Bei der Übertragung von Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, enthält das Dokument in der Regel:
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- Zweck –warum das Dokument erstellt wird
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- Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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- Wahl der Bewertungsmethode
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- Tabelle der Vermögenswerte
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- Tabelle der Verbindlichkeiten
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- Berechnung des Nettowerts
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- Schlussfolgerung und Empfehlung zum Übertragungspreis
Das Dokument umfasst in der Regel nur 1–2 Seiten –das reicht völlig aus.
Kann der Kaufpreis ausschließlich durch Aufrechnung beglichen werden? Ja.
Eine sehr häufige Frage bei Unternehmensübertragungen lautet:
Muss tatsächlich eine Zahlung zwischen den Parteien erfolgen?
Nein.
Wenn der Käufer gegenüber dem verkaufenden Unternehmen eine Verbindlichkeit oder eine Forderung hat, kann der Kaufpreis rein buchhalterisch durch Verrechnung ausgeglichen werden.
Dies ist steuerlich und rechtlich sicher, gängige Praxis und oft die einfachste Lösung.
Wann ist eine einfache Bewertung sinnvoll?
Dieser Ansatz eignet sich insbesondere für Unternehmen, die:
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- keine nennenswerten Vermögenswerte besitzen,
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- langfristig defizitär sind,
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- nicht operativ tätig sind,
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- nicht das Ziel eines externen Investors sind,
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- innerhalb einer Unternehmensgruppe oder zwischen Gesellschaftern übertragen werden.
Wird das Unternehmen auf dem freien Markt verkauft, würde standardmäßig eine komplexere Methodik (DCF, Marktmultiplikatoren, Gutachten) angewendet werden. Für interne Übertragungen ist dies jedoch nicht erforderlich.
Fazit: Eine einfache Bewertung ist oft die sinnvollste Wahl
Die Ermittlung des Unternehmenswertes muss nicht kompliziert sein – insbesondere wenn das Unternehmen:
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- keinen nennenswerten operativen Wert hat,
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- innerhalb einer Unternehmensgruppe tätig ist,
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- und die Übertragung rein technischer Natur ist.
In einem solchen Fall ist die einfache Methode „Aktiva –Passiva“ völlig ausreichend und wird von den Finanzbehörden in der Regel akzeptiert, insbesondere wenn hochwertige Unterlagen (Excel, interne Revision, E-Mails) vorliegen.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung des Dokuments benötigen, erstellen wir es gerne vollständig für Sie.
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