Hier finden Sie einen Überblick über die für 2019 geplanten Änderungen:
1.Vorschüsse im Jahr 2019:
Im Jahr 2019 wird der Durchschnittslohn 32.699Kč betragen (Berechnungsgrundlage 30156Kč * Koeffizient 1,0843Kč) Dieser Betrag ist also um 2720Kč im Vergleich zu 2018 gestiegen.
Sozialversicherung:
Das maßgebliche Einkommen wird auf den Betrag von 3000Kč erhöht, es ist eine neue Grenze der sog. geringfügigen Beschäftigung. Das bedeutet, dass für ein monatliches Einkommen bis zu 2999Kč keine Sozialversicherung gezahlt wird.
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Krankenkasse:
Erhöhung der Mindestgrundlage für den Beitrag zur Allgemeinen Krankenversicherung im Bereich von 800 CZK – 1 500 CZK.
Die Novelle des Gesetzes über die allgemeine Krankenversicherungsprämie, veröffentlicht in der Gesetzessammlung Nr. 297/2017Sb, legt die Bemessungsgrundlage für die Auszahlung der Versicherungsprämien durch den Staat für das Jahr 2019 auf 7 540 CZK fest (die Prämie auf diesen Betrag beträgt 1 018 CZK), mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 wird die Bemessungsgrundlage für die Auszahlung der Versicherungsprämien durch den Staat auf 7 903 CZK festgelegt (die Prämie auf diesen Betrag beträgt 1 067 CZK.
Geplant ist auch die Erhöhung der Grenze für die Versicherungsprämien für Arbeitsleistungsverträge, der in Erwägung gezogene Betrag ist 11.500 CZK.
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Quelle: https://www.podnikatel.cz/clanky/zalohy-na-socialni-a-zdravotni-pojisteni-pro-rok-2019
2.Lohnersatz 2019
Infolge der Kürzungsschwellen wird diese Vergütung, die sowohl vom Arbeitgeber als auch von der CSSA gewährt wird, steigen.
Derzeit gilt die Regelung gemäß § 192 des Arbeitsgesetzbuches für die ersten 14 Kalendertage der Krankheit und ab dem 15. Tag wird der Arbeitnehmer von der ČSSZ versorgt. Der Durchschnittsverdienst wird durch die in § 22 Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes festgelegten Kürzungsschwellen angepasst. Im Jahr 2019 werden sie auf der Bemessungsgrundlage von 2017 beruhen.
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Der durchschnittliche Stundenverdienst für den Lohnersatz wird auf die gleiche Weise ermittelt wie der Verdienst für die Beschäftigung, d.h. aus dem vorherigen Kalenderquartal. Wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Tage lang nicht arbeitet, wird der voraussichtliche Verdienst gemäß § 356 des Arbeitsgesetzbuches verwendet.
Verfahren zur Berechnung der stündlichen Kürzungsgrenze für den Lohnersatz aus der Kürzungsgrenze (RH) für die Krankenversicherung:
Erste RH: 1 090 × 0,175 = 190,75 CZK
Zweite RH: 1 635 × 0,175 = 286,125 CZK
Dritte RH: 3.270 × 0,175 = 572,25 CZK
1.RH: 190,75 × 0,9 = 171,675 CZK
2.Reduktionsschwelle: (286,13 – 190,75) × 0,6 = 95,38 × 0,6 = 57,228 CZK
3.Reduktionsschwelle: (572,25 – 286,13) × 0,3 = 286,12 × 0,3 = 85,836 CZK
Jeder Betrag, der über der 3. Kürzungsschwelle liegt, bleibt unberücksichtigt.
Maximal angepasste reduzierte Basis: CZK 171.675 + 57.228 + 85.836 = CZK 314.739.
Berechnen Sie den Stundenlohnersatz aus dem bereinigten durchschnittlichen Stundenlohn, der ab dem 4. Arbeitstag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zusteht. Der Lohnersatz wird auf den nächsten Pfennig gerundet, aufgerundet auf die nächste ganze Krone für den gesamten Kalendermonat.
Im Vergleich zum Jahr 2018 verbessert der Arbeitnehmer seinen Lohnersatz um einige Kronen, bei Abschaffung der Karenzzeit verbessert er sich noch viel mehr.
Abschaffung der dreitägigen Bezugsfrist
Die heutige Form des Krankengeldes wurde 2009 eingeführt und wird in den ersten 14 Tagen (ab der 4. versäumten Schicht bzw. 25. Fehlstunde) gezahlt
Eine Gesetzesnovelle hat die erste Lesung passiert, die diese Straffrist ab 2019 abschaffen soll. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitnehmer in diesen drei Tagen mittellos dasteht und die Pflicht zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen weiter besteht. Um sich wenigstens ein wenig zu helfen, nehmen Arbeitnehmer bei kurzfristiger Krankheit einen ordentlichen Urlaub, der vor allem von denjenigen genutzt wird, die dem Mindestlohn unterliegen (im Jahr 2018 stündlich 73,20Kč).
Für Arbeitgeber kann dieser Schritt einen Kostenanstieg in Form von erhöhten Lohnersatzleistungen bedeuten, dem einige Arbeitgeber bereits entgegenwirken, indem sie Krankheitstage und die Möglichkeit der Heimarbeit anbieten, wenn die Stellenbeschreibung entsprechend ist.
Quelle: https://www.podnikatel.cz/clanky/nahrada-mzdy-v-roce-2019-vzroste-od-ledna-mozna-od-cervence/
Quelle: https://www.podnikatel.cz/clanky/klady-a-zapory-zruseni-karencni-doby-zmena-se-dotkne-i-osvc/
3.Ab 1. Januar 2019 Änderungen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Selbstständige:
Krankenversicherungsprämien:
Ab Januar 2019 erhöht sich die monatliche Mindestbasis für die Berechnung der Versicherungsprämie auf 6.000 CZK, die Mindestversicherungsprämie für NP für Januar 2019 und die folgenden Monate beträgt 138 CZK statt 115 CZK.
- Die Prämien sind vom 1. bis zum letzten Tag des Monats zahlbar: Beispiel – die Prämie für März ist also vom 1. bis zum 31. März zahlbar.
- Einzahlungen für Dezember 2018 sind vom 1. Januar bis 21. Januar 2019 in Höhe von 115 CZK zu zahlen
- Beiträge für Januar 2019 sind im Januar zwischen dem 1. Januar und dem 31. Januar 2019 in Höhe von 138 CZK zahlbar
Für den Kalendermonat, in dem sich der Selbstständige zur Krankenversicherung angemeldet hat, ist die NP-Versicherungsprämie ab dem Tag der Anmeldung bis zum Ende des Folgemonats zu zahlen: Beispiel – Anmeldung ab 5. April; die Prämie für April muss vom 5. April bis zum 31. Mai gezahlt werden, sonst entsteht die Krankenversicherung am 5. April nicht – wurde die Prämie im April nicht gezahlt, ist im Mai die Prämie sowohl für April als auch für Mai in Höhe von mindestens 2 x 138 CZK zu zahlen, also insgesamt 276 CZK.
Rentenversicherung:
Der Vorschuss ist vom 1. bis zum letzten Tag des Monats zu zahlen: Beispiel – der Vorschuss für Januar ist vom 1. bis zum 31. Januar zu zahlen.
Für den Kalendermonat, in dem der Selbstständige die Tätigkeit aufgenommen hat, ist der Vorschuss vom Tag der Aufnahme der Tätigkeit bis zum Ende des Folgemonats zu zahlen: Beispiel – wenn der Selbstständige die Tätigkeit am 10. März aufgenommen hat, ist der Vorschuss für März vom 10. März bis zum 30. April zu zahlen; wenn der Vorschuss für März nach dem 30. April gezahlt wird, wird der Vorschuss für den Zeitraum ab 1. Mai bestraft.
Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses für Dezember 2018; Beträge, die im Januar 2019 als Vorschuss gezahlt werden, werden als Vorschuss für Januar 2019 behandelt. Es gibt 11 Monate mit Beitragsvorauszahlungen für 2018, die auf der Beitragsabrechnung für dieses Jahr angerechnet werden. Die Vorauszahlung für Dezember kann von Selbstständigen nach dem 20. Dezember 2018 freiwillig gezahlt werden.
Quelle: https://www.mpsv.cz/cs/34458
4.Rentenerhöhungen:
Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten, die vor dem 1. Januar 2019 zuerkannt wurden, werden wie folgt erhöht:
a) der Grundrentensatz wird um 570 CZK pro Monat erhöht
b) der Prozentsatz der Rente wird um 3,4 % des Prozentsatzes der Rente erhöht, der zum Zeitpunkt der Erhöhung des Prozentsatzes zusteht
Mit der Novelle des Rentenversicherungsgesetzes Nr. 191/2018 Slg. wird die Rente für Rentner, die vor 2019 das 85. Lebensjahr vollendet haben, um 1.000 CZK erhöht. Der erste Teilbetrag wird ab Januar 2019 fällig.
Quelle: https://www.podnikatel.cz/clanky/zalohy-na-socialni-a-zdravotni-pojisteni-pro-rok-2019/