Möchten Sie Ihren Geschäftsanteil verkaufen? Achten Sie auf neue Steuerregeln für Privatpersonen

Prodej podílu ve firmě | Sale of a share in a company | Verkauf von Anteilen an einem Unternehmen

Ab 2025 gilt eine wichtige Änderung bei der Besteuerung des Verkaufs von Anteilen an Unternehmen, die sich im Besitz von Privatpersonen befindenDiese Änderung kann sich grundlegend auf die Höhe der mit dem Verkauf der Aktie verbundenen Steuerschuld (Einkommensteuer) auswirken. Im folgenden Artikel bieten wir Ihnen eine umfassende Analyse der ab diesem Jahr geltenden Regeln, ihrer praktischen Auswirkungen und möglicher Optimierungsstrategien.

 

Was hat sich für Privatpersonen, die eine Aktie an einem Unternehmen besitzen, geändert

Die bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Steuervorschriften ermöglichten es Privatpersonen, Einkünfte aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen vollständig von der Einkommensteuer zu befreien. Voraussetzung dafür war, dass die Bedingung des sogenannten Zeittests erfüllt war – das Halten der Aktie für mindestens 5 Jahre. Dieser Grundsatz ist seit langem im tschechischen Steuersystem verankert. Es sorgte dafür, dass der Verkäufer bei Erfüllung des Zeittests über Einkünfte aus dem Verkauf der Aktie in beliebiger Höhe verfügen konnte, ohne steuerpflichtig zu sein.

Nehmen wir ein Beispiel: Bis zum 31.12.2024 spielte es keine Rolle, ob Sie 5.000.000 CZK oder 500.000.000 CZK für den Anteil an dem verkauften Unternehmen erhielten. Wenn Sie den Zeittest erfüllten, betrug die Steuerpflicht (Einkommensteuer) 0 CZK.

 

Ab dem 1.1. gilt die Einkommensteuerfreigrenze

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es jedoch einen großen Bruch in dieser Praxis. Die neue Gesetzgebung, die im Rahmen des Konsolidierungspakets verabschiedet wurde, behält das Prinzip des Fünf-Jahres-Tests weiter bei. Allerdings wird eine Grenze für die Befreiung von Einkünften aus der Veräußerung von Aktien auf einen Höchstbetrag von 40 Millionen CZK pro Steuerjahr eingeführt

Alle Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, unterliegen dem normalen Einkommensteuersatz, der derzeit (März 2025) 15% bzw. 23% (für höhere Einkommen) beträgt. Diese Änderung stellt daher einen erheblichen Eingriff in die Steuerplanung von Eigentümern von Unternehmensanteilen dar, deren Wert bei der Veräußerung die Schwelle überschreitet.

Lassen Sie uns zum besseren Verständnis einige Beispiele anführen:
1. Sie besitzen eine Aktie an einem Unternehmen, die Sie seit mehr als fünf Jahren halten (Zeittest) und die Sie für 30 Millionen CZK verkaufen. Die Besteuerung dieses Einkommens ist nach den alten und neuen Regeln gleich Null. 

2. Sie besitzen eine Beteiligung an einem Unternehmen, die Sie wiederum länger als fünf Jahre halten und für 100 Millionen CZK verkaufen. Nach dem alten Gesetz würden Sie 0 CZK an Einkommensteuer zahlen. Nach dem neuen Gesetz zahlen Sie 100 Mio. CZK – 40 Mio. CZK = 60 Mio. CZK * 23% = die Einkommensteuer auf das Einkommen der FO beträgt 13,8 Mio. CZK.

Die Schlüsselrolle der Sachverständigenbewertung im neuen Umfeld

Die Gesetzgeber waren sich der möglichen Rückwirkung der neuen Bestimmung bewusst. Daher haben sie in das Gesetz die Möglichkeit aufgenommen, den ursprünglichen Anschaffungspreis einer Aktie durch ihren Marktwert zum 31. Dezember 2024 zu ersetzen

Diese wichtige Änderung ermöglicht es Verkäufern, nur die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Ende 2024 ermittelten Marktwert zu versteuern, nicht aber die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Erwerbspreis. Letzterer kann in vielen Fällen deutlich niedriger gewesen sein (oder vielleicht gleich Null, wenn die Eigentümer bei der Gründung des Unternehmens dabei waren).

Ein Sachverständigengutachten wird zum grundlegenden Instrument für die Bestimmung des Marktwerts der Beteiligung zum relevanten Zeitpunkt. Obwohl weder das Einkommensteuergesetz noch das Gesetz über die Bewertung von Vermögenswerten die Methode zum Nachweis des Marktwerts ausdrücklich vorschreiben, ist ein Sachverständigengutachten die zuverlässigste und schlüssigste Form der Dokumentation für Steuerzwecke. Es liefert nicht nur einen fachlich begründeten Wert der Aktie, sondern auch ausreichende Beweise und Argumente, um das Marktwertverfahren vor den Steuerbehörden zu belegen.

 

Berechnung der Steuer nach den neuen Regeln

In den Fällen, in denen die Einnahmen aus dem Verkauf einer Unternehmensaktie den für die Einkommensteuerbefreiung festgelegten Betrag (40.000.000 CZK) nicht übersteigen, gibt es nichts zu lösen. Die Steuer wird immer gleich Null sein.

Übersteigt der Ertrag aus dem Verkauf der Aktie jedoch den Grenzwert und verfügt der Verkäufer über ein Sachverständigengutachten, in dem die Aktie zum 31.12.2024 bewertet wird, dient der im Gutachten angegebene Wert als Aufwandsposten für steuerliche ZweckeWir ziehen diesen Aufwand dann vom Verkaufserlös ab, um die resultierende Steuerbemessungsgrundlage zu erhalten. Beachten Sie jedoch, dass der Aufwand in dem Verhältnis reduziert werden muss, in dem der Ertrag der Besteuerung unterliegt.

Wenn Sie zum Beispiel einen Anteil an einem Unternehmen für 100.000.000 CZK verkaufen und der steuerfreie Anteil 40.000.000 CZK beträgt, berechnen Sie das Verhältnis für die Einkommensbesteuerung als (100.000.000 – 40.000.000) / 100.000.000 = 0,6. Anschließend müssen Sie die durch das Gutachten ermittelten Ausgaben (d.h. den Wert der Aktie am 31.12.2024) mit diesem Koeffizienten multiplizieren. So erhalten Sie den Betrag, um den Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern können. Lassen Sie uns die komplexe Theorie mit einem anschaulichen Beispiel verlassen.

 

Was bedeutet das in der Praxis?

Betrachten Sie die Situation, die im vorherigen Modellfall erwähnt wurde. Eine Privatperson besitzt eine Beteiligung an einem Unternehmen, die sie nach dem 1. Januar 2025 für 100 Millionen CZK verkaufen möchte. Nach den neuen Regeln werden 40 Millionen CZK von der Steuer befreit sein. Die restlichen 60 Millionen CZK werden mit 23% besteuert. Dies entspricht einer Steuerschuld von 13,8 Millionen CZK.

Der Eigentümer der Beteiligung wird ein Gutachten erstellen lassen, in dem der Marktwert der Beteiligung zum 31. Dezember 2024 mit 90 Millionen CZK bestimmt wird. Die Berechnung der Steuerschuld sieht dann wie folgt aus:

  • Verkaufspreis: 100 000 000 CZK
  • Marktwert der Aktie (wie im Gutachten ermittelt): 90 000 000 CZK
  • Steuerbefreites Einkommen: 40 000 000 CZK
  • Verhältnis des steuerpflichtigen Teils des Einkommens: (Verkaufspreis minus steuerfreies Einkommen) geteilt durch den Verkaufspreis, d.h. (100 M – 40 M) / 100 M = 0,6
  • Ausgaben auf der Grundlage des Marktwerts: der Marktwert des Anteils, der sich aus dem Gutachten ergibt, multipliziert mit dem Verhältnis des steuerpflichtigen Teils des Einkommens, d.h. 90 000 000 CZK * 0,6 = 54 000 000 CZK
  • Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage: Verkaufspreis abzüglich der steuerfreien Einkünfte abzüglich derAusgaben für den Marktwert = 100 000 000 CZK – 40 000 000 CZK – 54 000 000 CZK = 6 000 000 CZK
  • Daraus resultierende Steuer (angenommener Satz von 23%): Steuerbemessungsgrundlage mal Steuersatz = 6 000 000 CZK * 23% = 1 380 000 CZK.
 

Methodik der Expertenbewertung der Aktien

Der Marktwert einer Unternehmensaktie wird anhand einer Reihe von standardisierten Methoden ermittelt, die von den Gutachtern je nach Art des zu bewertenden Unternehmens und der verfügbaren Informationen verwendet werden. Für operative Unternehmen werden in der tschechischen Praxis vor allem die folgenden Methoden verwendet:

  • Ertragsmethoden: z.B. Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF), Ertragswertmethode und Economic-Value-Added-Methode (EVA). Diese Methoden beruhen auf einer Vorhersage der zukünftigen Erträge des Unternehmens und deren Gegenwartswert.
  • Marktbasierte Methoden: basieren auf Vergleichen mit ähnlichen Unternehmen oder Transaktionen auf dem Markt, einschließlich Bewertungen auf der Grundlage der Marktkapitalisierung, vergleichbarer Unternehmen oder vergleichbarer Transaktionen.
  • Equity-Methoden: umfassen den Buchwert des Eigenkapitals, den Liquidationswert und den inneren Wert auf Basis der Wiederbeschaffungskosten. Diese Methoden werden hauptsächlich für unrentable Unternehmen oder im Falle einer Liquidation verwendet.
 

Bei der Bewertung einer Beteiligung kombinieren Experten in der Regel mehrere Methoden, um ein möglichst objektives Ergebnis zu erzielen. Bei der Erstellung des Gutachtens folgen sie anerkannten Standards wie den Methoden des Institute of Asset Valuation der Wirtschaftsuniversität in Prag, den European Valuation Standards (EVS) oder den International Valuation Standards (IVS).

 

Wann und wie Sie ein Wertgutachten erstellen lassen sollten

Um die Möglichkeiten der Steueroptimierung optimal nutzen zu können, ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Erstellung des Wertgutachtens zu wählen. Obwohl das Gesetz den 31. Dezember 2024 als entscheidendes Datum für die Bewertung festlegt, kann das Gutachten selbst zu jedem späteren Zeitpunkt erstellt werden. Idealerweise jedoch im Laufe des Jahres 2025, nach Vorliegen der endgültigen Jahresabschlüsse für 2024.

Gutachten dürfen nur von forensischen Sachverständigen erstellt werden, die auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, der Preisgestaltung und der Unternehmensbewertung spezialisiert sind. Diese Experten werden in die Liste der forensischen Sachverständigen aufgenommen und ihre Berichte tragen einen ‚runden Stempel‘. Dies macht sie für steuerliche und rechtliche Zwecke verwendbar.

Um ein qualitativ hochwertiges Gutachten erstellen zu können, muss der Sachverständige insbesondere Folgendes vorlegen

  • Jahresabschlüsse für die letzten 5 Jahre, 
  • eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit,
  • eine Beschreibung der Organisationsstruktur des Unternehmens,
  • Dokumente zu den Aktiva, Passiva oder Entwicklungsplänen.
 

Der Bewertungsprozess umfasst eine erste Beratung, die Sammlung von Daten, die Analyse interner und externer Faktoren und schließlich die Erstellung eines umfassenden Bewertungsberichts.

Wichtige Inputs für das Expertengutachten
 

Empfehlungen für Aktionäre

Aktionären, die ihre Aktien in den kommenden Jahren verkaufen möchten, kann nur dringend empfohlen werden, ihren Steuerberater zu konsultieren und sich eine gute Bewertung zu sichern. In Anbetracht der potenziellen Einkommenssteuerersparnis ist die Investition in ein Bewertungsgutachten eine sehr rationale Entscheidung, die zu Einsparungen führen kann, die ein Vielfaches der Kosten für das Bewertungsgutachten betragen.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Änderung nicht nur für den Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften gilt, sondern auch für den Verkauf von Wertpapieren, für die bisher die Dreijahresfrist galt. Auch in diesen Fällen wird die Bewertung durch einen Experten ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung sein. Wir werden die Änderungen bei der Besteuerung von CP-Verkäufen in einem zukünftigen Artikel besprechen. Wir empfehlen Ihnen daher, unseren Blog zu verfolgen.

 

Steueroptimierung durch Sachverständigengutachten

Das Sachverständigengutachten ist also nicht nur eine Formalität. Es entwickelt sich zu einem zentralen Instrument für die legale Steueroptimierung. Wenn es richtig erstellt wird, kann es den entscheidenden Unterschied bei der Steuerpflicht ausmachen, wie die obigen Beispiele zeigen. Ein Sachverständigengutachten stellt für einen Steuerzahler eine legitime Möglichkeit dar, eine neue Steuerbemessungsgrundlage festzulegen und so auf eine Änderung der Gesetzgebung zu reagieren, ohne dass dies rückwirkend geschieht.

 

Erwägen Sie den Verkauf einer Aktie? Kontaktieren Sie die Steuerspezialisten von Jaspar

In unserer Buchhaltungs- und Steuerpraxis treffen wir recht häufig auf Mandanten, die sich mit dem Verkauf von Unternehmensanteilen befassen. Unsere Aufgabe ist es, ihnen bei der optimalen Gestaltung des gesamten Prozesses zu helfen und sie bei der Vorbereitung der Unterlagen für den gerichtlichen Sachverständigen zu unterstützen. Wenn auch Sie den Verkauf Ihrer Unternehmensanteile in Erwägung ziehen, zögern Sie nicht, uns rechtzeitig für eine Beratung zu Ihrem Fall zu kontaktieren.

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