Im Jahr 2025 bleiben die Pauschalsteuer und die Pauschalausgaben in der Tschechischen Republik bestehen, jedoch gibt es eine Änderung in der ersten Steuerstufe der Pauschalsteuer. Dieser Artikel analysiert diese Änderung und erinnert gleichzeitig an wichtige Informationen zu Pauschalausgaben und Steuern.
Die Pauschalsteuer für selbstständige Unternehmer (OSVČ) ist weiterhin in drei Steuerstufen unterteilt, abhängig vom Einkommen:
1. Stufe: Monatliche Zahlung von 8.716 CZK, davon:
- 100 CZK Einkommensteuer,
- 5.473 CZK Sozialversicherung,
- 3.143 CZK Krankenversicherung.
2. Stufe: Monatliche Zahlung von 16.745 CZK, davon:
- 4.963 CZK Einkommensteuer,
- 8.191 CZK Sozialversicherung,
- 3.591 CZK Krankenversicherung.
3. Stufe: Monatliche Zahlung von 27.139 CZK, davon:
- 9.320 CZK Einkommensteuer,
- 12.527 CZK Sozialversicherung,
- 5.292 CZK Krankenversicherung.
Dieses System ermöglicht es Selbstständigen, ihre finanziellen Verpflichtungen besser zu planen und stellt sicher, dass die Abgaben ihrem Einkommen entsprechen.
Die bedeutendste Änderung ist die Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung in der ersten Stufe auf 8.716 CZK, was einem Anstieg von 1.218 CZK im Vergleich zu 2024 entspricht. Damals betrug die Vorauszahlung 7.498 CZK. Der Hauptgrund für den jährlichen deutlichen Anstieg der Pauschalsteuer in der ersten Stufe ist vor allem die wesentliche Änderung der Sozialversicherungsbeiträge. Im Jahr 2024 lag der Satz bei 30 % des durchschnittlichen Lohns (43.967 CZK), während er im Jahr 2025 auf 35 % des durchschnittlichen Lohns (46.828 CZK) steigt.
Trotz der Erhöhung der Vorauszahlungen in der ersten Stufe bleibt die Pauschalsteuer für die meisten Kleinunternehmer vorteilhaft, da die Einkommensteuer symbolisch bei 100 CZK pro Monat liegt und die Gesamtabgaben im Vergleich zum Standardsteuersystem niedriger sind.
Für den Eintritt in das Pauschalsteuersystem ist weiterhin eine Meldung beim Finanzamt erforderlich, ebenso wie bei einem Wechsel der Stufe oder beim Austritt aus dem System. Die Frist für alle diese Fälle im Jahr 2025 war der 10. Januar 2025.
Einkommensgrenzen für die Pauschalsteuer im Jahr 2025
Die Einkommensgrenzen für die Pauschalsteuer bleiben 2025 gleich wie im Jahr 2024. Ein Selbstständiger kann die Pauschalsteuer nutzen, wenn sein Jahreseinkommen (Umsatz) 2 Millionen CZK nicht überschreitet. Das bedeutet unter anderem, dass er kein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sein darf.
Hier sind die Grenzen der einzelnen Stufen im Überblick:
1. Stufe (8.716 CZK monatlich) kann genutzt werden von Selbstständigen mit:
- Jahreseinkommen bis zu 1 Million CZK, unabhängig von der Tätigkeit.
- Jahreseinkommen bis zu 1,5 Millionen CZK, wenn mindestens 75 % der Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, die für eine 80 %- oder 60 %-Pauschalausgabe in Frage kommen.
- Jahreseinkommen bis zu 2 Millionen CZK, wenn mindestens 75 % der Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, die für eine 80 %-Pauschalausgabe in Frage kommen.
2. Stufe (16.745 CZK monatlich) kann genutzt werden von Selbstständigen mit:
- Jahreseinkommen zwischen 1 Million und 1,5 Millionen CZK, unabhängig von der Tätigkeit.
- Jahreseinkommen zwischen 1,5 Millionen und 2 Millionen CZK, wenn mindestens 75 % der Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, die für eine 80 %- oder 60 %-Pauschalausgabe in Frage kommen.
3. Stufe (27.139 CZK monatlich) kann genutzt werden von Selbstständigen mit:
- Jahreseinkommen zwischen 1,5 Millionen und 2 Millionen CZK, ohne zusätzliche Bedingungen.
Von den Einkommensgrenzen ausgenommen sind steuerfreie Einkünfte sowie Einkünfte, die mit einer Quellensteuer besteuert werden.
Pauschalausgaben
Pauschalausgaben bieten eine Alternative zur Buchhaltung oder zur Führung eines Steuerregisters. Selbstständige können ihre Ausgaben als Prozentsatz ihres Einkommens geltend machen und so ihre Steuerbemessungsgrundlage reduzieren. Die Grenzen bleiben 2025 gleich wie im Vorjahr:
- 80 % des Einkommens – für Handwerks- und Landwirtschaftsberufe, bis zu 1,6 Millionen CZK an Ausgaben.
- 60 % des Einkommens – für freie Gewerbe, bis zu 1,2 Millionen CZK an Ausgaben.
- 40 % des Einkommens – für freie Berufe (z. B. Anwälte, Ärzte, Steuerberater), bis zu 800.000 CZK an Ausgaben.
- 30 % des Einkommens – für Vermietung von Immobilien, bis zu 600.000 CZK an Ausgaben.
Pauschalausgaben vs. tatsächliche Ausgaben: Welche Variante ist vorteilhafter?
Die Vorteilhaftigkeit der Pauschalausgaben hängt vom Verhältnis der tatsächlichen Ausgaben zum Einkommen ab.
- Wenn ein Unternehmer geringe tatsächliche Betriebsausgaben hat, ist das Pauschalsystem vorteilhafter, da er einen festen Prozentsatz seines Einkommens abziehen kann, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
- Wenn ein Unternehmer jedoch hohe Betriebskosten (z. B. für Material, Energie) hat, kann es vorteilhafter sein, eine Steuererklärung auf Basis der tatsächlichen Ausgaben einzureichen.
Beispiel zur Veranschaulichung
- Ein selbstständiger IT-Dienstleister mit einem Jahreseinkommen von 1,5 Millionen CZK und minimalen Kosten (z. B. Software, Internet) kann mit 60 % Pauschalausgaben seine Steuerbemessungsgrundlage auf 600.000 CZK reduzieren.
- Ein Handwerker mit einem Jahreseinkommen von 1 Million CZK, der tatsächliche Ausgaben von nur 200.000 CZK hat, kann im Pauschalsystem 800.000 CZK abziehen, was für ihn deutlich vorteilhafter ist als die tatsächlichen Kosten.
Autor des Artikels
Martin Jaspar