Reisekostenerstattungen

NACHRICHTEN, STEUERLICHE BERATUNG / 7. 9. 2022
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Die Verordnung 511/2021 Slg. über Reisekostenvergütungen wurde in diesem Jahr bereits zweimal geändert. In beiden Fällen wurde der verordnete Preis für Kraftstoff geändert.

Ab dem 20. August 2022 wurde der Preis für 98-Oktan-Benzin zum Zwecke der Reisekostenerstattung auf 51,40 CZK pro Liter erhöht.

Der Preis für 95-oktaniges Benzin bleibt ab dem 14. Mai 2022 bei 44,50 CZK/l und für Diesel bei 47,10 CZK/l.

Bei Kraftstoffen muss für die Berechnung der Erstattungen nicht der verordnete Preis verwendet werden, sondern der tatsächlich dokumentierte Preis für Kraftstoffe, der dann aber für den gesamten Besteuerungszeitraum nachgewiesen werden muss.

Der Basiserstattungssatz, der derzeit 4,70 CZK für Personenkraftwagen beträgt, hat sich in diesem Jahr nicht geändert und dürfte vorerst auf diesem Niveau bleiben.

Infolge der Änderung der Durchführungsverordnung ändern sich mit Wirkung vom 20. August 2022 auch die Sätze für die Essenszulage im Inland:

120 CZK bis 142 CZK, wenn die Dienstreise zwischen 5 und 12 Stunden dauert,
181 CZK bis 219 CZK, wenn die Dienstreise länger als 12 Stunden, aber nicht länger als 18 Stunden dauert,
284 CZK bis 340 CZK, wenn die Arbeitsreise länger als 18 Stunden dauert

Diese Grenzwerte wirken sich auf die Befreiung von der Verpflegungspauschale und den Essensgutschein aus. Ab dem 20. August 2022 ist der Verpflegungsgutschein bis zu einem Betrag von 99,40 CZK steuerfrei und der “steueroptimale” Wert des Verpflegungsgutscheins beträgt 180 CZK.

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