Ermäßigung des Anschaffungspreises eines schadstoffarmen Fahrzeugs bei betrieblicher und privater Nutzung
Mit dem Einkommensteueränderungsgesetz wird der so genannte Zuschlag bei der betrieblichen und privaten Nutzung eines schadstoffarmen Fahrzeugs für jeden Kalendermonat von 1 % auf 0,5 % des Anschaffungspreises des Fahrzeugs gesenkt. Als schadstoffarmes Fahrzeug gilt ein Straßenfahrzeug der Klasse M1, M2 oder N1, das den CO2-Grenzwert von 50g/km und 80 % der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe im Realbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht überschreitet, z.B. ein Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug, das einen Verbrennungs- und einen Elektromotor kombiniert.