Ab dem 1. Januar 2025 werden wichtige Änderungen bei der steuerlichen Abschreibung von Immobilien in Kraft treten, die alle Unternehmer und Unternehmen betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Abschreibungsverfahren zu vereinfachen und zu straffen, aber sie bringen auch neue Verpflichtungen und Regeln mit sich, auf die man sich vorbereiten muss.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Einführung völlig neuer Begriffe oder Ersetzung alter Begriffe durch neue.
- Einführung von so genannten Wesentlichkeitsschwellen für eine zusätzliche Bewertung.
- Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter: Es werden drei grundlegende steuerliche Abschreibungszeiträume eingeführt.
- Die Abschreibung wird nicht mehr jährlich, sondern monatlich vorgenommen, und es wird nur noch die lineare Abschreibung eingeführt.
Auf die konkrete Ausgestaltung der Änderungen gehen wir später in diesem Artikel näher ein.
Neu eingeführte Begriffe
Mit der Änderung werden einige neue Begriffe eingeführt oder die ursprünglichen Begriffe durch neue ersetzt. Die neue Terminologie zielt darauf ab, die steuerliche und buchhalterische Terminologie zu harmonisieren, was ihre Anwendung in der Praxis erleichtern wird.
Der ursprüngliche Begriff | Ein neues Konzept |
---|---|
Eigentum | Vermögenswert |
Gewerbliches Eigentum | Erfasster Vermögenswert |
Materielle Vermögenswerte | Abgeschriebener Vermögenswert |
Restlicher Preis | Aufgeschobene Ausgaben |
Abschreibung | Laufende Ausgaben |
Technische Verbesserung von Sachanlagen | Zusätzliche Bewertung |
Kontinuierliche Kosten | Sofortige Ausgaben |
Achtung! Der Begriff „Aktiva“ umfasst jetzt mehrere Buchungskategorien, nämlich Anlagevermögen, Forderungen, Vorräte usw.
Anhebung der Obergrenze für abschreibungsfähige Vermögenswerte
Eine wichtige Maßnahme ist die Anhebung des Schwellenwerts für steuerlich abzuschreibendes Vermögen von derzeit 80.000 CZK auf 100.000 CZK. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte mit einem Kaufpreis von bis zu 100.000 CZK einmalig in die Kosten einbezogen werden, während teurere Gegenstände nach den festgelegten Regeln abgeschrieben werden müssen.
Abschaffung der Abschreibungsgruppen und Einführung neuer Abschreibungszeiträume
Das bisherige System der Abschreibungsgruppen wurde abgeschafft und durch drei grundlegende steuerliche Mindestabschreibungszeiträume ersetzt:
- 60 Monate (5 Jahre): für das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen mit einem Wert von bis zu 2.000.000 CZK.
- 180 Monate (15 Jahre): für einen Geschäfts- oder Firmenwert, der durch Kauf erworben wurde, z. B. beim Kauf einer Betriebsstätte.
- 360 Monate (30 Jahre): für unbewegliches Vermögen mit einem Wert von über 2.000.000 CZK.
Monatliche Abschreibung ohne Unterbrechung
Es wird eine neue Verpflichtung eingeführt, die steuerliche Abschreibung auf monatlicher Basis anstelle der derzeitigen jährlichen Abschreibung vorzunehmen. Die Abschreibung wird somit gleichmäßig auf die Monate des Abschreibungszeitraums verteilt. Gleichzeitig wird es nicht mehr möglich sein, die Abschreibung zu unterbrechen. Dies macht eine sorgfältige Planung und Anlagenbuchhaltung erforderlich.
Abschaffung der beschleunigten Abschreibung
Eine weitere Änderung ist die Abschaffung der Möglichkeit, zwischen linearer und beschleunigter Abschreibung zu wählen. Ab diesem Jahr kann nur noch die lineare Abschreibung, d. h. die gleichen Beträge über den gesamten Abschreibungszeitraum, angewendet werden. Diese Änderung soll das Steuersystem vereinfachen und die mit den verschiedenen Abschreibungsmethoden verbundene Komplexität beseitigen.
Technische Bewertung der Vermögenswerte
Im Bereich der technischen Bewertung, die neu als zusätzliche Bewertung bezeichnet wird, werden zwei Schwellenwerte für die Wesentlichkeit (d. h. ob eine Bewertung als wesentlich angesehen wird oder nicht) festgelegt:
- Absolute Obergrenze: 100 000 CZK.
- Relative Grenze: 10 % des steuerlichen Werts des Vermögenswerts.
Übersteigen die Kosten der zusätzlichen Wertsteigerung einen dieser Grenzwerte, müssen sie zusammen mit dem ursprünglichen Vermögenswert abgeschrieben werden.
Auswirkungen auf Unternehmer und Unternehmen
Diese Änderungen machen Anpassungen der Buchführungs- und Steuerverfahren in den Unternehmen erforderlich. Es ist wichtig, die internen Richtlinien zur Anlagenbuchhaltung und Abschreibung zu aktualisieren, sicherzustellen, dass die Buchhaltungssysteme für die monatliche Abschreibung korrekt eingerichtet sind, und sich auf die neuen Grenzen für die technische Wertsteigerung vorzubereiten.
Tipps für Sie: Wie Sie auf die Änderung reagieren können
- Besprechen Sie die Änderungen und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen mit Experten: Treffen Sie sich regelmäßig mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater, um die Auswirkungen der Änderungen auf Ihr Unternehmen zu besprechen.
- Bereiten Sie sich auf die neuen Grenzwerte vor: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssysteme korrekt für die neuen Grenzwerte und Regeln eingerichtet sind.
- Führen Sie sorgfältig Buch über das Firmeneigentum (oder die Vermögenswerte): Stellen Sie sicher, dass Sie gründliche und genaue Aufzeichnungen über die Vermögenswerte führen, einschließlich ihres Wertes und der geplanten Abschreibung.
- Planen Sie Ihren Cashflow gut: Seien Sie sich bewusst, dass die monatlichen Abschreibungen den Cashflow Ihres Unternehmens beeinflussen können. Planen Sie Ausgaben und Einnahmen unter Berücksichtigung der regelmäßigen Abschreibungen.
- Behalten Sie die Gesetzesänderungen im Auge: Achten Sie auf weitere Gesetzesänderungen, die sich auf die Abschreibung oder den Wert von Vermögenswerten auswirken könnten. Ein gutes Hilfsmittel ist das Portal Laws for People, das einen „Law Change Monitor“ bietet.
Schlussfolgerung
Die neuen Regeln für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die ab Januar 2025 in Kraft treten, stellen eine bedeutende Änderung der Steuergesetzgebung dar. Obwohl sie darauf abzielen, das System zu vereinfachen und klarer zu gestalten, erfordern sie eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung an die neuen Bedingungen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Änderungen mit Steuerberatern und Buchhaltungsexperten zu besprechen, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Abschreibungssystem zu gewährleisten. Unsere Buchhaltungs- und Steuerexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Kontakte für ein Beratungsgespräch.