Derzeit befindet sich ein Entwurf für grundlegende Änderungen im Bereich der steuerlichen Abschreibungen im Gesetzgebungsverfahren. Ursprünglich sollten diese Änderungen ab dem 1. Januar 2025 gelten. Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Inkrafttreten frühestens auf den 1. Januar 2026 verschoben wird. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen vorgeschlagen werden und wie sie Ihr Unternehmen beeinflussen könnten, falls sie in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Die Einführung völlig neuer Begriffe oder die Ersetzung alter Begriffe durch neue;
- Die Einführung sogenannter Wesentlichkeitsgrenzen für zusätzliche Verbesserungen;
- Abschreibbares Aktivum: Der vorgeschlagene Gesetzentwurf führt drei grundlegende steuerliche Abschreibungszeiträume ein;
- Abschreibungen sollen monatlich und nicht jährlich bestimmt werden.
- Es soll nur die lineare Abschreibungsmethode eingeführt werden.
Neu eingeführte Begriffe
Mit der Änderung werden einige neue Begriffe eingeführt oder die ursprünglichen Begriffe durch neue ersetzt. Die neue Terminologie zielt darauf ab, die steuerliche und buchhalterische Terminologie zu harmonisieren, was ihre Anwendung in der Praxis erleichtern wird.
Der ursprüngliche Begriff | Ein neues Konzept |
---|---|
Eigentum | Vermögenswert |
Gewerbliches Eigentum | Erfasster Vermögenswert |
Materielle Vermögenswerte | Abgeschriebener Vermögenswert |
Restlicher Preis | Aufgeschobene Ausgaben |
Abschreibung | Laufende Ausgaben |
Technische Verbesserung von Sachanlagen | Zusätzliche Bewertung |
Kontinuierliche Kosten | Sofortige Ausgaben |
Achtung! Der Begriff „Aktivum“ würde künftig mehrere Bilanzkategorien umfassen: Anlagevermögen, Forderungen, Vorräte usw.
Anhebung der Obergrenze für abschreibungsfähige Vermögenswerte
Eine bedeutende Maßnahme ist die Erhöhung der Grenze für steuerlich abschreibbare Vermögenswerte von bisher 80.000 CZK auf 100.000 CZK. Das bedeutet, dass Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis zu 100.000 CZK sofort als Aufwand verbucht werden können, während teurere Posten nach den festgelegten Regeln abgeschrieben werden müssen.
Abschaffung der Abschreibungsgruppen und Einführung neuer Abschreibungszeiträume
Das bisherige System der Abschreibungsgruppen wurde abgeschafft und durch drei grundlegende steuerliche Mindestabschreibungszeiträume ersetzt:
- 60 Monate (5 Jahre): für das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen mit einem Wert von bis zu 2.000.000 CZK.
- 180 Monate (15 Jahre): für einen Geschäfts- oder Firmenwert, der durch Kauf erworben wurde, z. B. beim Kauf einer Betriebsstätte.
- 360 Monate (30 Jahre): für unbewegliches Vermögen mit einem Wert von über 2.000.000 CZK.
Monatliche Abschreibung ohne Unterbrechung
Neu ist die Verpflichtung, steuerliche Abschreibungen monatlich statt wie bisher jährlich vorzunehmen. Die Abschreibungen werden somit gleichmäßig auf die einzelnen Monate des festgelegten Abschreibungszeitraums verteilt. Gleichzeitig ist eine Unterbrechung der Abschreibung nicht mehr möglich. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Vermögenswerte.
Abschaffung der beschleunigten Abschreibung
Eine weitere Änderung ist die Abschaffung der Wahlmöglichkeit zwischen linearer und beschleunigter Abschreibung. Ab diesem Jahr ist nur noch die lineare Abschreibung zulässig, d. h. gleichbleibende Beträge über die gesamte Abschreibungsdauer. Diese Anpassung soll das Steuersystem vereinfachen und die Komplexität verschiedener Abschreibungsmethoden beseitigen.
Technische Bewertung der Vermögenswerte
Im Bereich der technischen Verbesserung, nun als zusätzliche Verbesserung bezeichnet, werden zwei Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt (d. h. ob eine Verbesserung als wesentlich gilt oder nicht):
- Absolute Obergrenze: 100.000 CZK.
- Relative Grenze: 10 % des steuerlichen Werts des Aktivums.
Wenn der Wert der technischen Verbesserung diese Grenzen nicht überschreitet, kann sie sofort als Aufwand abgeschrieben werden.
Auswirkungen auf Unternehmer und Unternehmen
Die vorgeschlagenen Änderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Steuerplanung von Unternehmen und Unternehmern haben. Es ist daher ratsam, den Gesetzgebungsprozess zu verfolgen und sich rechtzeitig auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Tipps für Sie: Wie Sie auf die Änderung reagieren können
- Besprechen Sie die Änderungen und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen mit Experten: Treffen Sie sich regelmäßig mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater, um die Auswirkungen der Änderungen auf Ihr Unternehmen zu besprechen.
- Bereiten Sie sich auf die neuen Grenzwerte vor: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssysteme korrekt für die neuen Grenzwerte und Regeln eingerichtet sind.
- Führen Sie sorgfältig Buch über das Firmeneigentum (oder die Vermögenswerte): Stellen Sie sicher, dass Sie gründliche und genaue Aufzeichnungen über die Vermögenswerte führen, einschließlich ihres Wertes und der geplanten Abschreibung.
- Planen Sie Ihren Cashflow gut: Seien Sie sich bewusst, dass die monatlichen Abschreibungen den Cashflow Ihres Unternehmens beeinflussen können. Planen Sie Ausgaben und Einnahmen unter Berücksichtigung der regelmäßigen Abschreibungen.
- Behalten Sie die Gesetzesänderungen im Auge: Achten Sie auf weitere Gesetzesänderungen, die sich auf die Abschreibung oder den Wert von Vermögenswerten auswirken könnten. Ein gutes Hilfsmittel ist das Portal Laws for People, das einen „Law Change Monitor“ bietet.
Schlussfolgerung
Die neuen Regeln für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die ab Januar 2025 in Kraft treten, stellen eine bedeutende Änderung der Steuergesetzgebung dar. Obwohl sie darauf abzielen, das System zu vereinfachen und klarer zu gestalten, erfordern sie eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung an die neuen Bedingungen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Änderungen mit Steuerberatern und Buchhaltungsexperten zu besprechen, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Abschreibungssystem zu gewährleisten. Unsere Buchhaltungs- und Steuerexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Kontakte für ein Beratungsgespräch.
Bitte beachten Sie, dass der Artikel den Stand vom April 2025 widerspiegelt. Die endgültige Fassung, die das Gesetzgebungsverfahren durchläuft (sofern überhaupt), kann sich erheblich von den hier dargestellten Vorschlägen unterscheiden.
Autor des Artikels
Martin Jaspar