Verkauf eines Firmenanteils für einen Betrag über dem Freibetrag für die Einkommensteuerbefreiung | Účetní firma Jaspar

Verkauf eines Firmenanteils für einen Betrag über dem Freibetrag für die Einkommensteuerbefreiung

Verkauf eines Firmenanteils für einen Betrag über dem Freibetrag für die Einkommensteuerbefreiung

Die Novelle des Einkommensteuergesetzes, die als Teil des sogenannten Konsolidierungspakets angenommen wurde, bringt ab dem 1. Januar 2025 grundlegende Änderungen für natürliche Personen, die einen Gesellschaftsanteil verkaufen, wie wir bereits in einem unserer früheren Fachbeiträge zu den Steuerregeln für den Anteilsverkauf behandelt haben.

Während der sogenannte Haltefristentest erhalten bleibt, werden neu eine Steuerfreigrenze und die Möglichkeit eingeführt, den Marktwert des Anteils anzusetzen. Diese Änderungen betreffen insbesondere Inhaber, die Unternehmen mit hohen Werten verkaufen wollen.

 

Steuerliche Kernpunkte beim Anteilsverkauf ab 2025

Ab 2025 gelten bei der Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen aus dem Anteilsverkauf neue Regeln, die das bislang vollständige Steuerfreistellung deutlich einschränken.

  • Haltefristenregel besteht fort: Einkünfte aus einem Verkauf sind weiterhin steuerfrei, wenn der Verkäufer den Anteil länger als 5 Jahre gehalten hat.
  • Freigrenze: Einkünfte aus Anteils- und Wertpapierverkäufen sind nur bis zu einer Gesamthöhe von 40 Millionen CZK pro Steuerperiode steuerfrei. Der darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig.
  • Steuersatz: Einkünfte über 40 Millionen CZK werden mit den üblichen Einkommensteuersätzen besteuert, je nach Gesamttaxgrundlage mit 15% oder 23%. Die Grenze für den niedrigeren Satz ist für 2025 auf 1.676.052 CZK festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die Freigrenze für alle Verkäufe von Anteilen und Wertpapieren im Jahr gemeinsam angewendet wird. Größere Transaktionen (Einkünfte über ca. 1,7 Millionen CZK) unterliegen dem höheren Satz.
  • Auszahlungsaufteilung: Um die Freistellung voll zu nutzen, kann die Auszahlung auf mehrere Jahre verteilt werden. Für jedes Steuerjahr gilt ein neuer Grenzwert von 40 Millionen CZK. Wird zum Beispiel ein Gesamtpreis von 120 Millionen CZK in drei Jahren gezahlt (z.B. 40 + 40 + 40 Millionen), ist der gesamte Erlös steuerfrei.
  • Marktwert als Kostenansatz: Zur Reduzierung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage über dem Freibetrag kann statt des ursprünglichen Kaufpreises der Marktwert zum 31. Dezember 2024 verwendet werden. So wird nur die Wertsteigerung nach dem 1. Januar 2025 besteuert. Zur Nachweisführung empfiehlt sich ein Sachverständigengutachten.

 

Warum ist das Sachverständigengutachten entscheidend?

Das Sachverständigengutachten zum 31. Dezember 2024 ist das zentrale Instrument zur steuerlichen Minimierung.

Ohne ein Gutachten und beim Verkauf eines Anteils von 100 Millionen CZK müssten Sie auf 60 Millionen CZK (100 − 40) Steuern zahlen. Liegt der Marktwert zum 31. Dezember 2024 aber bei z.B. 80 Millionen CZK, verringert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend und die Steuerlast sinkt deutlich.

 

Wichtige Aspekte zum Gutachten

  • Es darf auch nach dem Stichtag erstellt werden, muss aber den Wert zum 31.12.2024 ausweisen.
  • Der im Gutachten ermittelte Wert reduziert die zu 23% besteuerte Bemessungsgrundlage.
  • Das Gutachten sollte durch ein renommiertes Sachverständigenbüro erstellt werden, das die Bewertung auch gegenüber der Finanzverwaltung verteidigen kann. Wählen Sie die Fachfirma nach Referenzen und nachweislich belegbaren Erfahrungen – idealerweise mit konkreten Fallstudien. Am Preis zu sparen lohnt sich hier definitiv nicht.

 

Steht ein Anteilsverkauf an? Zu beachtende Schritte

  • Prüfen Sie die Erfüllung der Haltefrist (mehr als 5 Jahre).
  • Lassen Sie den Wert des Anteils zum 31.12.2024 schätzen (spätere Erstellung ist möglich, Bezug immer auf diesen Stichtag).
  • Behalten Sie beim Verkauf den Freibetrag von 40 Millionen CZK pro Jahr im Auge.
  • Durch Verteilung der Auszahlung über mehrere Jahre lässt sich die Steuerlast optimieren.
  • Bei Berechnung der Bemessungsgrundlage achten Sie auf korrekte anteilige Kostenberücksichtigung.

 

Sparen Sie nicht an Beratung und Vorbereitung

Die Gesetzesänderung hat direkte Auswirkungen auf die Verkaufsplanung und die Wertfindung des Anteils. Alle diese Themen sind komplex und keineswegs trivial. Wir empfehlen dringend die Konsultation von Steuerberatern und eine gründliche Auswahl der Gutachtenmethodik. Die richtige Wahl der Methode hat erheblichen Einfluss auf die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Mehr über Methoden der Unternehmensbewertung haben wir in dem Artikel „Verkauf eines Geschäftsanteils, den der Verkäufer als Schenkung erhalten hat“ geschrieben. Wir empfehlen, sich diesen kurzen Überblick anzusehen. Sie erhalten zumindest eine grundlegende Vorstellung von den Möglichkeiten, die Gerichtssachverständige haben.

 

Praktisches Beispiel der Besteuerung

Modellrechnung – Gesamtpreis 330 Mio. CZK

Annahmen

  • Der Anteil gehört 2 Gesellschaftern zu gleichen Teilen (jeder erhält 165 Mio. CZK).
  • Auszahlung: 33 Mio. CZK im Jahr 2025, 33 Mio. CZK im Jahr 2026, 99 Mio. CZK im Jahr 2027 (pro Person).
  • Der Anteil wurde länger als 5 Jahre gehalten.
  • Sachverständigengutachten zum 31. 12. 2024: Wert des Anteils 50 Mio. CZK pro Person.

 

Jahr 2025 (Einnahmen 33 Mio. CZK)

  • Befreit: 33 Mio. CZK (bis zum Freibetrag von 40 Mio. CZK).
  • Besteuerung: 0 CZK.

 

Jahr 2026 (Einnahmen 33 Mio. CZK)

  • Befreit: 33 Mio. CZK.
  • Besteuerung: 0 CZK.

 

Jahr 2027 (Einnahmen 99 Mio. CZK)

  • Befreit: 40 Mio. CZK.
  • Besteuert: 59 Mio. CZK.
  • Aufwendung (proportionaler Teil des Sachverständigengutachtens): 50 Mio. × (59 / 99) ≈ 29,8 Mio.
  • Steuerbemessungsgrundlage: 59 – 29,8 = 29,2 Mio.
  • Steuer (23 %): ca. 6,7 Mio. CZK.

 

Empfehlungen für den Modellfall

  • Die Aufteilung der Auszahlung auf mehrere Jahre ist vorteilhaft – sie ermöglicht die wiederholte Nutzung der Befreiung.
  • Ein Sachverständigengutachten zum 31. 12. 2024 kann die Steuerbemessungsgrundlage erheblich senken.

  • Jeder Gesellschafter sollte die Steuer individuell regeln – je nach Höhe seines Anteils und der Haltedauer.

 

Das untenstehende Diagramm veranschaulicht die Steuerbelastung des Anteilsverkaufs in dem Beispiel für einen Gesellschafter, der 165 Mio. CZK in drei Raten erhält.

Steuerbelastung beim Verkauf einer Aktie

Erläuterung des Diagramms:

  • Gesamteinnahmen: der Betrag, den der Gesellschafter in den jeweiligen Jahren erhält.
  • Befreite Einnahmen: der Betrag, der nicht der Steuer unterliegt (bis zu 40 Mio. CZK pro Jahr).
  • Besteuerte Einnahmen: der Betrag über dem Freibetrag, der einer 23%igen Steuer unterliegt.
  • Aufwendung (Bewertung des Anteils): der proportionale Teil des Sachverständigengutachtens (50 Mio. CZK), der die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.
  • Steuer: die berechnete Einkommensteuer (23 % des steuerpflichtigen Gewinns).

 

Aus dem Diagramm geht klar hervor, dass die Steuer im Jahr 2027 am höchsten ist, weil die Einnahmen den Freibetrag überschreiten und nur ein proportionaler Teil der Aufwendung geltend gemacht wird.

 

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Martin Jaspar

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