Auswirkungen des Konsolidierungspakets und Ausgangsparameter
Die Grundpflichten für selbstständig Erwerbstätige werden im Jahr 2026 durch die kumulativen Auswirkungen von Gesetzesänderungen, die in den Vorjahren im Rahmen des sogenannten „Konsolidierungspakets“ eingeführt wurden, erheblich beeinflusst.
Die Schlüsselparameter für die Berechnung der Abgaben leiten sich vom Durchschnittslohn ab. Dieser soll für das Jahr 2026 48.967 CZK betragen.
Eine grundlegende Änderung betrifft die Sozialversicherung
Ab 2024 erfolgt eine schrittweise Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung. Diese steigt von ursprünglich 25 % des Durchschnittslohns bis 2026 auf bis zu 40 % des Durchschnittslohns.
Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung ist eine direkte fiskalische Maßnahme, die auf die Bemühungen um die Nachhaltigkeit des tschechischen Rentensystems reagiert.
Obligatorische Abgaben für Selbstständige (mit Haupttätigkeit) im Standardregime
The standard tax regime requires the filing of an annual tax return and statements, with final insurance contributions based on the actual tax base achieved.
Das Standard-Besteuerungsregime setzt die Einreichung einer jährlichen Steuererklärung und von Übersichten voraus, wobei die endgültige Prämie von der tatsächlich erzielten Steuerbasis abgeleitet wird.
Mindestvorauszahlungen für die Krankenversicherung
Die minimale monatliche Vorauszahlung für die Krankenversicherung leitet sich von der minimalen Bemessungsgrundlage ab, die der Hälfte des Durchschnittslohns entspricht. Der Beitragssatz bleibt bei 13,5 % der Bemessungsgrundlage.
Für 2026 erreicht die minimale monatliche Vorauszahlung für die Krankenversicherung 3.306 CZK. Die Berechnung lautet wie folgt: 48.967 * 0,5 = 24.483,5 * 13,5 % = 3.305,2725 (auf ganze Kronen aufgerundet). Zum Vergleich: Im Jahr 2024 betrug diese Vorauszahlung 2.968 CZK.
Mindestvorauszahlungen für die Sozialversicherung
Wie bereits erwähnt, ist die minimale Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung für 2026 gesetzlich auf 40 % des Durchschnittslohns festgelegt.
Der Beitragssatz beträgt 29,2 % der Bemessungsgrundlage und umfasst:
- 28 % für die Rentenversicherung
- 1,2 % für die staatliche Beschäftigungspolitik

Die minimale monatliche Vorauszahlung für die Sozialversicherung bei Haupttätigkeit erreicht 2026 einen Betrag von 5.720 CZK. Die Berechnung ist demnach: 48.967 * 0,4 = 19.586,8 * 29,2 % = 5.719,3456 (auf ganze Kronen aufgerundet).
Die gesamte minimale obligatorische monatliche Zahlung im Standardregime (Krankenversicherung + Sozialversicherung) beträgt somit 3.306 CZK + 5.720 CZK = 9.026 CZK.
Vergleich der Höhe der Mindestvorauszahlungen in den Jahren 2025 und 2026
| Jahr | Minimale Vorauszahlung für Krankenversicherung (CZK) | Minimale Vorauszahlung für Sozialversicherung (CZK) | Gesamte minimale monatliche Vorauszahlung (CZK) | Anstieg in % (Jahresvergleich, ca.) |
| 2025 | 3.143 | 4.759 | 7.902 | |
| 2026 | 3.306 | 5.720 | 9.026 | +14.2% |
Tabelle: Entwicklung der minimalen monatlichen Vorauszahlungen für Selbstständige (Haupttätigkeit) zwischen 2025 und 2026

Vorauszahlung für die Einkommensteuer natürlicher Personen
Die Vorauszahlung für die Einkommensteuer natürlicher Personen im Jahr 2026 betrifft jene Selbstständigen, deren Steuerschuld für das vorangegangene Jahr (d.h. in der Steuererklärung für 2025) 30.000 CZK überschritten hat.
Beträgt die resultierende Einkommensteuer für 2025 weniger als 30.000 CZK, sind keine Vorauszahlungen zu leisten. Die Steuer für 2026 wird vom Selbstständigen erst mit der Steuererklärung im Jahr 2026 abgeführt.
Die Höhe der Steuerschuld bestimmt auch die Häufigkeit der Vorauszahlungen:
- Wenn die Einkommensteuer für den vorangegangenen Zeitraum zwischen 30.000 CZK und 150.000 CZK lag, werden die Vorauszahlungen halbjährlich in Höhe von 40 % der letzten Steuerschuld gezahlt (Fälligkeit bis zum 15. 6. und 15. 12.).
- Wenn die Einkommensteuer 150.000 CZK überschritten hat, werden die Vorauszahlungen vierteljährlich in Höhe von 25 % der letzten Steuer gezahlt (Fälligkeit bis zum 15. 3., 15. 6., 15. 9. und 15. 12.).
Im ersten Jahr der Unternehmertätigkeit sind keine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu leisten, unabhängig von der Höhe des erwarteten Gewinns.
Freiwillige Krankengeldversicherung
Die Teilnahme an der Krankengeldversicherung ist für Selbstständige freiwillig. Sie ist jedoch erforderlich, um Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Vaterschaftsgeld zu erlangen.
Die minimale Prämie für die Krankengeldversicherung (Satz 2,7 %) leitet sich wiederum von der minimalen Bemessungsgrundlage ab. Diese ist für 2026 auf 9.000 CZK festgelegt. Der Selbstständige kann die Bemessungsgrundlage freiwillig erhöhen und eine höhere Prämie zahlen, wodurch er dann höhere Leistungen beziehen kann.
Die minimale Prämie im Jahr 2026 beträgt 243 CZK (9.000 * 2,7 %).
Pflichten von Selbstständigen (Nebentätigkeit) im Standardregime
Das Regime der Nebentätigkeit ist sehr vorteilhaft für Selbstständige, die gleichzeitig angestellt sind, eine Alters- oder Invaliditätsrente beziehen oder sich in Elternzeit befinden.
Sozialversicherung bei Nebentätigkeit
Selbstständige, die eine Nebentätigkeit ausüben, müssen im Laufe des Jahres keine Vorauszahlungen für die Sozialversicherung leisten, wenn ihr Nettogewinn für den Steuerzeitraum den sogenannten maßgeblichen Betrag nicht überschreitet. Dieser ist für 2026 auf 117.521 CZK pro Jahr festgelegt (basierend auf dem Gewinn von 2025). Wenn der Gewinn im Jahr 2025 diesen Betrag überschreitet, entsteht auch für den Selbstständigen mit Nebentätigkeit die Pflicht, im Jahr 2026 Vorauszahlungen zu leisten.
Die minimale Vorauszahlung für die Sozialversicherung bei Nebentätigkeit ist für 2026 auf 1.574 CZK festgelegt. Die Vorauszahlungen sind ab dem Monat zu leisten, der auf die Einreichung der Einnahmenübersicht für das Jahr folgt, in dem die Überschreitung des maßgeblichen Betrags festgestellt wurde.
Krankenversicherung bei Nebentätigkeit
Selbstständige mit Nebentätigkeit sind nicht verpflichtet, monatliche Vorauszahlungen für die Krankenversicherung zu leisten, wenn die Prämie aus ihrer Haupteinnahmequelle gezahlt wird (zum Beispiel Anstellung oder Staatsbudget im Falle von Rentnern oder Eltern in Elternzeit).
Die Prämie wird nach Ende des Jahres auf Basis der tatsächlichen Steuerbasis berechnet, und ein eventueller Fehlbetrag muss innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Übersicht beglichen werden.
Das Standardregime ist für beginnende Unternehmer mit Nebentätigkeit meist vorteilhafter
Trotz des Anstiegs der minimalen Vorauszahlung für die Nebentätigkeit bei der Sozialversicherung (1.574 CZK) bleibt dieses Regime für beginnende oder gelegentliche Unternehmer vorteilhaft. Sie müssen jedoch auf die Überschreitung des maßgeblichen Betrags achten, da diese die Pflicht zur Zahlung der Prämie auslöst. Dies kann nachträglich die tatsächliche Steuerlast erhöhen. Für Personen in Rente oder in Elternzeit bleibt die Nebentätigkeit die wirtschaftlichste Art der Unternehmertätigkeit.
Das Pauschalsteuerregime im Jahr 2026: Was sind seine Bedingungen und für wen lohnt es sich?
Die Pauschalsteuer stellt ein Schlüsselregime zur Vereinfachung von Zahlungen dar, da sie Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung in einer einzigen monatlichen Zahlung kombiniert. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, eine jährliche Steuererklärung und Übersichten einzureichen.
Bedingungen für den Eintritt in das Pauschalregime und Fristen für 2026
Das Pauschalsteuerregime steht Selbstständigen mit jährlichen Einnahmen von bis zu zwei Millionen CZK zur Verfügung. Die grundlegenden Beschränkungen umfassen auch:
- Verbot, Mehrwertsteuerzahler zu sein
- Verbot von Einnahmen aus abhängiger Tätigkeit (Anstellung), außer solchen, die (nur) mit Quellensteuer besteuert werden
Selbstständige müssen sich spätestens bis zum 10. Januar 2026 für die Pauschalsteuer anmelden. Fällt diese Frist auf ein Wochenende (wie im Jahr 2026), wird sie auf den nächsten Arbeitstag verlängert. Der verbindliche Termin für 2026 ist somit der 12. Januar 2026.
Monatliche Vorauszahlungen sind immer bis zum 20. Tag des jeweiligen Monats fällig. Die erste Vorauszahlung in der neuen Höhe muss bis zum 20. Januar 2026 beglichen werden. Fällt der 20. auf ein Wochenende, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Arbeitstag.
Höhe der monatlichen Zahlungen für 2026 nach Pauschalsteuerbändern
Die Pauschalsteuer ist in drei Bänder unterteilt, die unterschiedliche Einkommens- und Tätigkeitshöchstgrenzen widerspiegeln.
Band I (bis zu 1 Million CZK Einnahmen)
In Band I kommt es für 2026 zu einem weiteren sprunghaften Anstieg der Abgaben. Die gesamten monatlichen Abgaben erhöhen sich um 1.268 CZK auf 9.984 CZK (gegenüber 8.716 CZK im Jahr 2025). Dieser Anstieg ist primär auf die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung zurückzuführen.
Die Aufschlüsselung der Zahlung in Band I ist wie folgt:
- Einkommensteuer: 100 CZK
- Krankenversicherung: 3.306 CZK (identisch mit der minimalen Vorauszahlung im Standardregime)
- Rentenversicherung: 6.587 CZK (festgelegt auf 115 % der minimalen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung)
Unternehmer mit Einnahmen von bis zu 1,5 Millionen CZK können ebenfalls in das erste Band eintreten, vorausgesetzt, dass mindestens drei Viertel all ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten stammen, für die eine sechzig- oder achtzigprozentige Ausgabenpauschale angewendet werden kann, d.h. aus landwirtschaftlicher Produktion, Forst- und Wasserwirtschaft, handwerklichen Tätigkeiten und Ähnlichem.
Bänder II und III
Für Selbstständige in den höheren Bändern ändert sich für 2026 nichts, da die Erhöhung ihrer Zahlungen bereits 2024 erfolgte.
Band II (Einnahmen bis zu 1,5 Millionen CZK)
- Gesamte monatliche Zahlung: 16.745 CZK
- Einkommensteuer: CZK 4.963
- Krankenversicherung: CZK 3.591
- Rentenversicherung: CZK 8.191
Band III (Einnahmen bis zu 2 Millionen CZK)
- Gesamte monatliche Zahlung: 27.139 CZK
- Einkommensteuer: CZK 9.320
- Krankenversicherung: CZK 5.292
- Rentenversicherung: CZK 12.527
| Band (Einkommensgrenze) | Gesamte monatliche Zahlung 2026 (CZK) | Einkommensteuer (CZK) | Krankenversicherung (CZK) | Rentenversicherung (CZK) |
| I. (bis zu 1 Mio. CZK) | 9.984 | 100 | 3.306 | 6.587 |
| II. (bis zu 1,5 Mio. CZK) | 16.745 | 4.963 | 3.591 | 8.191 |
| III. (bis zu 2 Mio. CZK) | 27.139 | 9.320 | 5.292 | 12.527 |
Tabelle 2: Monatliche Pauschalsteuerzahlung für 2026 – Detaillierte Aufschlüsselung

Die Tatsache, dass die Pauschalsteuer für Band I höher ist als die Summe der minimalen Vorauszahlungen im Standardregime, ist kein Fehler, sondern ein beabsichtigter Bestandteil der Pauschalsteuerkonstruktion. Die Sozialversicherungskomponente ist hier auf 115 % des Minimums festgelegt, was Selbstständigen in diesem Regime automatisch eine bessere zukünftige Rentenbasis sichert im Vergleich zu jenen, die nur das strikte Minimum im Standardregime zahlen.
Wann lohnt sich die Pauschalsteuer und wann das Standardregime?
Standardregime versus Pauschalsteuer Band I (Einnahmen bis zu 1 Mio. CZK)
In Band I übersteigt die Pauschalsteuer (9.984 CZK monatlich) die minimalen obligatorischen Vorauszahlungen (9.026 CZK monatlich) um 958 CZK.
Vorteile der Pauschalsteuer (Band I):
- Administrative Einfachheit: Vollständige Befreiung von der jährlichen Administration.
- Steuersicherheit: Keine Nachzahlungen.
- Rentenbasis: Eine höhere Sozialkomponente (6.587 CZK) sichert eine bessere Höhe der zukünftigen Rente als das gesetzliche Minimum.
- Sie ist geeignet für Selbstständige, die keine anwendbaren Steuervergünstigungen (außer dem Steuerabzug für den Steuerpflichtigen, der in der Pauschalsteuer durch die symbolische Steuer von 100 CZK berücksichtigt wird) nutzen.
Vorteile des Standardregimes:
- Steuervergünstigungen: Wenn der Selbstständige die beibehaltenen Vergünstigungen für Ehepartner/Ehepartnerin (mit Kind bis 3 Jahre) oder Invaliditätsvergünstigungen in Anspruch nimmt, kann er die Steuernachlässe nutzen.
- Hohe Kosten: Das Standardregime ist vorteilhafter, wenn der Selbstständige tatsächliche Kosten geltend machen kann, die die Ausgabenpauschale deutlich übersteigen.
Höhere Einkommensgruppen (Bänder II und III)
Angesichts der Stabilität der monatlichen Zahlungen in den Bändern II (16.745 CZK) und III (27.139 CZK) im Jahr 2026 ist das Pauschalsteuerregime sehr attraktiv für Selbstständige mit Einnahmen von bis zu 2 Millionen CZK, die:
- niedrige tatsächliche Kosten haben (und daher im Standardregime eine hohe Einkommensteuer zahlen müssten);
- keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die die Komplexität des Standardregimes kompensieren würden.
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