Wir erleben derzeit häufiges Interesse von Steuerpflichtigen, die freiwillig Mehrwertsteuerpflichtige werden möchten. Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die Bedingungen für eine obligatorische Registrierung zur Mehrwertsteuer nicht erfüllen, können Sie einen Antrag auf freiwillige Registrierung stellen.
Ein neuer Kunde kam mit dieser Anfrage zu uns, nachdem er unsere Buchhaltungsdienstleistungen in Anspruch genommen hatte. Der Inhaber einer neu gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Da Sie den Antrag auf freiwillige Registrierung jederzeit (auch sofort) nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister stellen können, haben wir dem Kunden entsprochen.
Für unseren Kunden war die Registrierung in Bezug auf Geschäftsbeziehungen von Bedeutung.
Das oben Genannte würde an sich vermutlich keine Erwähnung verdienen. Nun möchten wir jedoch auf eine wichtige Sache hinweisen, die Ihnen im Falle einer freiwilligen Registrierung zur Mehrwertsteuer Zeit, Verzögerungen bei der Registrierung und unnötige Kommunikation mit dem Finanzamt ersparen kann.
Die Genehmigung der freiwilligen Registrierung zur Mehrwertsteuer ist heutzutage nicht selbstverständlich. Finanzämter verlangen in der Regel eine Vielzahl von Dokumenten, die sie davon überzeugen, dass Sie kein „Briefkastenunternehmen“ gründen, nur um den Staat mit Mehrwertsteuerrückerstattungen zu betrügen, sondern dass Sie tatsächlich die Absicht haben, zu handeln – wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben.
Um Zeit zu sparen und keine Aufforderung vom Finanzamt zur Ergänzung des Antrags zu erhalten, haben wir gemeinsam mit dem Kunden Dokumente eingereicht, die die aktive wirtschaftliche Tätigkeit belegen, und zwar:
• Unterlagen zum Firmensitz, d.h. den Mietvertrag für den Sitz der Gesellschaft,
• den Bankkonto-Vertrag,
• eine detailliertere Beschreibung der Tätigkeiten,
• eine Liste der Kunden und Lieferanten des Kunden,
• ausgestellte Rechnungen,
• Bestellungen.
Wir haben dem Antrag auch weitere relevante Dokumente beigefügt, nämlich Arbeitsverträge, Mitarbeiterunterlagen und Anmeldungen zum Arbeitgeberregister bei der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung. Der Antrag wurde ohne Probleme genehmigt.
Denken Sie daran, dass Finanzämter verpflichtet sind, die Gründe und Umstände zu überprüfen, unter denen ein Unternehmen einen Antrag auf freiwillige Mehrwertsteuer-Registrierung stellt. Je mehr Informationen Sie sofort mit dem eingereichten Antrag vorlegen, desto größer ist die Chance, dass die Registrierung reibungslos und ohne Verzögerungen verläuft.