Rechnungslegungs- und Steueränderungen, die im Jahr 2024 eintreten könnten

NACHRICHTEN / 14. 9. 2023
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Wir haben einen Vorgeschmack auf die neuen Dinge zusammengestellt, mit denen wir 2024 zu tun haben werden.

Die Regierung bereitet eine Reihe von Änderungen in der Rechnungslegung und bei den Steuern vor, um die Kassen des Finanzministeriums zu füllen. Sie nimmt sogar die Leistungen für Arbeitnehmer ins Visier, die bisher unantastbar schienen. Es wird darüber debattiert, was besteuert werden soll und was nicht, und inwieweit beispielsweise steuerbefreite Leistungen an Arbeitnehmer wie Erholungsbeihilfen für Familien oder kulturelle oder sportliche Veranstaltungen für die ganze Familie zulässig sind. Im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Steuerregelung taucht der Begriff der “kleinen Erfrischungen am Arbeitsplatz” auf. Erfreulicherweise scheint es so zu sein, dass wir Obst, Kekse oder Kaffee, die wir unseren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, nicht hinzurechnen müssen. 😊

Außerdem warten wir alle gespannt auf die endgültigen Änderungen des Arbeitsgesetzes, die im Januar 2024 in Kraft treten sollen, insbesondere die neuen Änderungen in Bezug auf Arbeits- und Leistungsvereinbarungen. Diese werden große Auswirkungen auf die Wirtschaft der Unternehmen haben. Das Arbeitsgesetzbuch enthält den Paragraphen 74, der besagt, dass ein Arbeitgeber seine Tätigkeiten den Arbeitnehmern hauptsächlich auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags anbieten sollte. Und dies soll mit der Novelle erreicht werden. Aber hinter allem steht natürlich die Europäische Union und ihre Richtlinie über “transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU”, die wir einhalten müssen. Was wird also auf uns zukommen? Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Vereinbarung arbeiten, werden ihren Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen um einen Arbeitsvertrag bitten können, “Vertragsarbeitnehmer” werden Anspruch auf Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zulagen usw. haben. Die Kündigungsfrist von 15 Tagen wird beibehalten, aber der Arbeitgeber muss dies auf Antrag des Arbeitnehmers schriftlich begründen.

Im Bereich der Rechnungsprüfung dürfte es zu erheblichen Änderungen kommen. Die Regierung erwägt zwei Optionen:

  1. Nur große und mittlere Unternehmen sollen der Prüfungspflicht unterliegen,
  2. die Schwellenwerte für die Abschlussprüfung sollen angehoben werden.

Die Wirtschaftsprüferkammer lehnt dies jedoch ab und hat mehrere Gründe gegen den Vorschlag der Regierung angeführt. Würden die Schwellenwerte angehoben, würden mehr als 5.000 Unternehmen nicht mehr der Prüfungspflicht unterliegen. Die Kammer befürchtet, dass dies die unlauteren Praktiken der Unternehmen verstärken und die Steuererhebung verringern würde. Geprüfte Jahresabschlüsse werden in der Urkundensammlung veröffentlicht, was es den Geschäftspartnern ermöglicht, etwaige Probleme der Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen, frühzeitig zu erkennen. Wenn sie diese Informationen verlieren, befürchtet die Kammer eine Instabilität des Geschäftsumfelds. Derzeit sind Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein großes Thema. Die Kammer ist der Ansicht, dass dieser Bereich durch die Änderung erheblich gestört würde.

Als Alternative schlägt die Kammer die Einführung des so genannten “Vetting” vor. Diese haben einen geringeren Umfang als Betriebsprüfungen, sollten aber erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung von Unternehmen aufdecken.

Das von der Regierung vorgeschlagene Paket von Steueränderungen, das von der Regierung als “Erholung” bezeichnet wird, umfasst auch eine Kürzung der Beamtengehälter, eine Erhöhung der Körperschaftssteuer von 19 % auf 21 %, eine Erhöhung des Krankenversicherungssatzes für Arbeitnehmer, eine Senkung des Ehegattenrabatts, die Abschaffung der Studiengebühren, die Abschaffung des Studentenrabatts und vieles mehr.

In unserem nächsten Beitrag werden wir Ihnen mehr über diese Vorschläge erzählen. Wie immer werden wir Ihnen eine vollständige Liste der Änderungen und deren genauen Wortlaut zur Verfügung stellen, sobald sie verabschiedet sind.

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