HR / 9. 11. 2023
1. Bereich der Änderung: Leistungsvereinbarungen Eine Reihe von Änderungen betrifft die Arbeitsvereinbarungen. Ab dem 1. Oktober 2023 haben Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Leistungsvereinbarung arbeiten, Anspruch auf zusätzliche Zahlungen für die Arbeit an Ruhetagen und Feiertagen. Der Schwellenwert von 10.000 CZK, von dem die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden, bleibt auch 2024 unverändert, aber es...