Wir befinden uns im neuen Jahr 2024 und wünschen Ihnen allen viel Gesundheit, Glück und natürlich beruflichen Erfolg, der uns durch dieses Jahr tragen möge.
Zu Beginn des neuen Jahres werden wir das vergangene Jahr buchhalterisch abschließen.
Überlassen Sie die Abgabe der Dokumente des letzten Jahres und des Dezembers nicht der letzten Minute. Es ist der letzte Monat, der abgeschlossen werden muss, und die Unterlagen können für das ganze Jahr in dieser MwSt-Erklärung geltend gemacht werden.
Sie könnten einwenden, dass die Mehrwertsteuer für drei Jahre geltend gemacht werden kann. Das stimmt zwar, aber die Ausgaben fallen nicht mehr in das richtige Jahr, sondern müssen durch Anrechnung verbucht werden, und das bedeutet zusätzliche Arbeit für die Buchhalter.
Am Ende des Jahres stehen wir vor der Inventur und der Bestandsaufnahme. Sie sind ein integraler und wichtiger Bestandteil der Buchführung. Die Verpflichtung zur Inventarisierung ergibt sich unmittelbar aus dem Rechnungslegungsgesetz. Sie dient der Feststellung der sachlichen Richtigkeit, d. h. des tatsächlichen Standes der Vermögensgegenstände und Schulden (Aktiva und Passiva) sowie der richtigen Bewertung der Vermögensgegenstände. Die Inventur selbst ist Teil des Inventars und stellt die physische und dokumentarische Feststellung der tatsächlichen Bestände dar. Physische Inventuren werden verwendet, wenn die Vermögenswerte visuell überprüft werden können, z. B. Sachanlagen, Lagerbestände, Wertsachen, Kassenbestände. Dokumentarische Bestandsaufnahmen werden für Verbindlichkeiten und für diejenigen Vermögenswerte verwendet, deren tatsächlicher Zustand nicht visuell festgestellt werden kann. Inventuren werden also durch Feststellung des Sachverhalts in den Geschäftsbüchern durchgeführt.
Für Inventuren gilt die Regel, dass sie frühestens vier Monate vor dem Bilanzstichtag begonnen und spätestens zwei Monate nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen werden dürfen. In der Regel ist der Bilanzstichtag der 31. Dezember des Jahres.
Es wird jedoch empfohlen, die Inventur so nah wie möglich am Bilanzstichtag durchzuführen, da sich der Zustand der Vermögensgegenstände in der Zeit vor oder nach dem Bilanzstichtag ändern kann und diese Änderungen dokumentiert und in der Buchführung festgehalten werden müssen.
Die Inventuren müssen nicht alle am selben Tag durchgeführt werden. Bei größeren Unternehmen können sie auf mehrere Tage verteilt werden, z. B. nach Lager, Filiale…
Schließlich werden eventuelle Inventurdifferenzen, d. h. Fehlmengen oder Überschüsse, in der Buchführung ausgewiesen.
Unternehmen und Unternehmer sind verpflichtet, die Durchführung von Inventuren bis zu fünf Jahre nach deren Durchführung nachzuweisen. Es ist ratsam, eine unternehmensinterne Richtlinie zu haben, die den Ablauf und die Organisation aller Inventuren festlegt.
Wir wünschen Ihnen einen friedlichen Einstieg in die Inventuren, Inventuren, Schließungen. Wir sind der Meinung, dass es sich bei diesen Aufgaben im Falle einer kontinuierlichen Buchführung lediglich um Kontrolltätigkeiten handelt.